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	<title>Petition JA zur Meinungsfreiheit - NEIN zum Terrorgesetz, Terrorismuspräventionsgesetz 2010</title>
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		<title>Diskussion zur Meinungsfreiheit mit breiter Kritik am Terrorgesetz</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Jun 2010 09:33:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Andreas Khol]]></category>
		<category><![CDATA[Andreas Unterberger]]></category>
		<category><![CDATA[Harald Ofner]]></category>
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		<description><![CDATA[„Die Freiheit fehlt uns erst, wenn wir sie nicht mehr unser Eigen nennen.“ – Diese Schlussworte sprach Moderatorin Barbara Kolm hinter die Diskussion zum Thema Meinungsfreiheit im Spannungsfeld mit dem vor der Tür stehenden Terrorismus-Präventionsgesetz. Die Leitern der veranstaltenden Hayek-Gesellschaft – traditionell der Freiheit in allen Lebensbereichen verpflichtet – brachte damit die Sorgen vieler der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div><!-- google_ad_section_start --><img src="http://www.unzensuriert.at/sites/default/files/imagepicker/1/Hayek_Podium.jpg" alt="Bild" /></p>
<p>„Die Freiheit fehlt uns erst, wenn wir sie nicht mehr unser Eigen  nennen.“ – Diese Schlussworte sprach Moderatorin Barbara Kolm hinter die  Diskussion zum Thema Meinungsfreiheit im Spannungsfeld mit dem vor der  Tür stehenden Terrorismus-Präventionsgesetz. Die Leitern der  veranstaltenden Hayek-Gesellschaft – traditionell der Freiheit in allen  Lebensbereichen verpflichtet – brachte damit die Sorgen vieler der rund  100 Gäste im Wiener Palais Daun-Kinsky auf den Punkt.</p>
<p><strong>Beleidigung einzelner Personen wird zum Offizialdelikt</strong></p>
<p><img class="alignleft" style="margin-left: 3px; margin-right: 3px;" src="http://www.unzensuriert.at/sites/default/files/imagepicker/1/Hayek_Schwaiger.jpg" alt="Rosemarie Schwaiger - Die Presse" hspace="3" width="200" height="235" />Von den Diskutanten wurden in  ziemlich unaufgeregter Atmosphäre einige Wahrheiten über den geplanten  Anschlag auf die Meinungsfreiheit gesagt. Presse-Redakteurin Rosemarie  Schwaiger (Bild links), die sich als eine von ganz wenigen Journalisten  schon dieses Themas angenommen hat, sah darin eine starke Einschränkung  für jeden, der mit Sprache umgeht – von Journalisten angefangen über  Schriftsteller und Kabarettisten bis hin zu Politikern, die jedoch  teilweise durch die Immunität geschützt seien. <img class="alignright" style="margin-left: 3px; margin-right: 3px;" src="http://www.unzensuriert.at/sites/default/files/imagepicker/1/Hayek_Korn.jpg" alt="Gottfried Korn -  Medienanwalt" hspace="3" width="200" height="191" />Medienanwalt Gottfried Korn (Bild  rechts)erkannte aus der juristischen Perspektive, dass mit diesem Gesetz  ein Individualangriff auf eine einzelne Person (die sich einer nach den  im Gesetz genannten Merkmalen definierten Gruppe zugehörig fühlt) zu  einem Offizialdelikt erhoben wird, während Beleidigungen sonst nur auf  dem privatrechtlichen Weg klagbar sind. Jemanden als „Scheiß-Katholiken“  zu bezeichnen, könne dann von der Obrigkeit verfolgt werden.</p>
<p><strong>Menschenrechts-Gerichtshof als Verteidiger der  Meinungsfreiheit?</strong></p>
<p><img class="alignleft" style="margin-left: 3px; margin-right: 3px;" src="http://www.unzensuriert.at/sites/default/files/imagepicker/1/Hayek_Khol.jpg" alt="Andreas Khol - ÖVP" hspace="3" width="200" height="176" />Der frühere Nationalratspräsident  Andreas Khol (ÖVP, Bild links) bemühte sich, die Verantwortung für  dieses Gesetz den europäischen Institutionen zuzuschieben, denn es gebe  ein Übereinkommen des Europarates und einen Rahmenbeschluss des  EU-Justizministerrates, durch die die Linie vorgegeben worden sei. Khol  räumte jedoch ein, es sei in Europa einen „Trend zur  Meinungsgesetzgebung“ spürbar. Die Regelung gehe ihm zwar weit, aber  nicht zu weit, denn sie sei eingebettet in die Rechtssprechung des  Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der &#8211; so Khol &#8211; bisher der  Meinungsfreiheit einen sehr hohen Stellenwert beigemessen habe – einen  höheren sogar oftmals als die österreichischen Gerichte. Etwa habe sich  Jörg Haider die Bezeichnung als „Ziehvater des rechtsextremen  Terrorismus“ von Peter Pilz letztlich gefallen lassen müssen.</p>
<p><img class="alignright" style="margin-left: 3px; margin-right: 3px;" src="http://www.unzensuriert.at/sites/default/files/imagepicker/1/Hayek_Ofner.jpg" alt="Harald Ofner - Justizminister aD" hspace="3" width="200" height="195" />Khols Argumentation wurde vom  früheren Justizminister Harald Ofner (FPÖ, Bild rechts) durchkreuzt, der  das Sicherheitsnetz des Europäischen Gerichtshofs als für den  Normalbürger reichlich nutzlos erkannte: Was nütze es jemandem, der nach  einer Verurteilung seine Arbeit, sein Gehalt und seine  Pensionsansprüche verloren hat, wenn er Jahre später vielleicht vom  Europäischen Gerichtshof rehabilitiert werde? Ofner sah in dem  Gesetzesvorhaben einen „weiteren Schritt zur Kriminalisierung des  Lebens“, die durch die Einführung von Paragraphen gegen Stalking oder  jetzt auch gegen das Rauchen in Gasthäusern schon weit fortgeschritten  sei.</p>
<p><strong>Strafmaß völlig unverhältnismäßig</strong></p>
<p><img class="alignleft" style="margin-left: 3px; margin-right: 3px;" src="http://www.unzensuriert.at/sites/default/files/imagepicker/1/Hayek-Rzeszut.jpg" alt="Johann Rzeszut" hspace="3" width="200" height="252" />Grundsätzliche Kritik an der  Gesetzgebung äußerte auch der frühere Präsident des Obersten  Gerichtshofs, Johann Rzeszut (Bild links). Das Strafgesetzbuch habe  mittlerweile ähnliche Aktualität wie eine Tageszeitung, weil ständig  etwas novelliert werde. Konkret am Gesetzesentwurf kritisierte Rzeszut,  dass das Strafmaß im § 283, Absatz 1 (Öffentlicher Aufruf zu Gewalt oder  Hass in einer Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu  gefährden) mit bis zu zwei Jahren Haft genau gleich hoch ist wie jenes  im § 283, Absatz 2 (Beschimpfung oder Verächtlichmachung in einer die  Menschenwürde verletzenden Weise). Das sei so, wie wenn man eine  absichtliche schwere Körperverletzung gleich bestrafen wolle wie eine  fahrlässige leichte Körperverletzung. Rzeszut bezeichnete zudem die  Linie des Menschenrechts-Gerichtshofs in Fragen der Meinungsfreiheit  „nicht als Abfahrtslauf und auch nicht als Super-G, sondern eher als  Slalom“, was Khols Rechtfertigungsversuchen einen weiteren Dämpfer  versetzte.</p>
<p><strong>Verhetzungsvorwurf trotz wahrheitsgetreuer Berichterstattung</strong></p>
<p><img class="alignright" src="http://www.unzensuriert.at/sites/default/files/imagepicker/1/Hayek_Unterberger.jpg" alt="Andreas Unterberger" width="200" height="210" />Der frühere Presse- und  Wiener-Zeitung-Chefredakteur und nunmehrige Internet-Blogger Andreas  Unterberger (Bild rechts) schilderte konkret zwei Fälle, in denen ihm  wegen seiner Berichterstattung Verhetzung vorgeworfen worden war. Einmal  ging es um einen Artikel darüber, dass deutsche Grüne in den 1980er  Jahren im Bundestag Straffreiheit für Pädophilie verlangt hatten, ein  anderes Mal um das Aufzeigen von Geldflüssen von der Islamischen  Glaubensgemeinschaft Österreichs zur terroristischen Hamas. Beide  Berichte waren wahrheitsgetreu, was jedoch einer Verurteilung nach dem  Terrorgesetz nicht im Wege stehen würde. „Die Wahrheit muss zumutbar  sein“, forderte Unterberger daher.</p>
<p>Fünf klare Gegner des Terrorgesetzes standen dem halbherzigen  Pflichtverteidiger Andreas Khol gegenüber. Im Parlament sind die  Mehrheitsverhältnisse leider andere.</p>
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		<title>Menschenbanner gegen Terrorgesetz</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Jun 2010 19:43:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenbanner]]></category>
		<category><![CDATA[Parlament]]></category>
		<category><![CDATA[Terrorismuspräventionsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf dem Online-Netzwerk Facebook formiert sich eine Bewegung gegen das geplante Terrorismuspräventionsgesetz der rot-schwarzen Bundesregierung. Mittels menschlichen Schriftzugs soll am 26. Juni ab 10 Uhr vor dem Parlament, vor dem Justizministerium oder am Heldenplatz öffentlichkeitswirksam gegen die Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit demonstriert werden. Teilnehmer sind willkommen. Es sollen sich etwa 70 Leute auf den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf dem Online-Netzwerk Facebook formiert sich eine Bewegung gegen das geplante Terrorismuspräventionsgesetz  der rot-schwarzen Bundesregierung. Mittels menschlichen Schriftzugs soll am 26. Juni ab 10 Uhr vor dem Parlament, vor dem Justizministerium oder am Heldenplatz öffentlichkeitswirksam gegen die Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit demonstriert werden. Teilnehmer sind willkommen.</p>
<p>Es sollen sich etwa 70 Leute auf den Boden legen und mit ihren Körpern einen Schriftzug formen. Dieser wird von oben fotografiert und an die österreichischen Medien verschickt. Erfolgreiche Menschenbanner wurden bereits gegen den Klimawandel und die Verschmutzung der Ozeane an symbolträchtigen Orten initiiert.</p>
<p>Das Terrorismuspräventionsgesetz wird nahezu von allen Akteuren des gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens kritisiert. Bürgerinitiativen, Pressevertreter und besorgte Bürger laufen gemeinsam mit den Oppositionsparteien Sturm gegen die geplante Novelle des Präventionsgesetzes. Das Oberlandesgericht Graz zeigt in einer Stellungnahme große Bedenken, ob die Bestimmungen zur Abdeckung neuer Bedrohungsszenarien im Terrorgesetz tatsächlich präventiv wirken. Der Österreichische Journalisten Club befürchtet, die Regelungen würden einer Zensurmaßnahme gleichen.  Mit einer eigens gegen das geplante Terrorgesetz gestarteten Petition „JA zur Meinungsfreiheit &#8211; NEIN zum Terrorgesetz“ soll nun Druck auf die politischen Verantwortungsträger aufgebaut werden, das Gesetz fallen zu lassen. Jeder Bürger ist dazu aufgerufen, seine Stimme zu erheben und sich damit seine, für die Demokratie unumgängliche Meinungs- und Pressefreiheit zu bewahren.</p>
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		<title>NGOs warnen vor Novelle des &#8220;Mafiaparagrafen&#8221;</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Jun 2010 18:36:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kurt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[Quelle: derStandard.at: 15.06.2010 NGOs und Juristen sehen Pressefreiheit und freie Meinungsäußerung in Gefahr Wien &#8211; Vor einer Einschränkung der Pressefreieit durch den sogenannten &#8220;Mafiaparagraf&#8221; 278 StGB warnen Rechtsexperten und Nichtregierungsorganisationen. &#8220;Terrorismus-Prävention&#8221; Der Anlass ist, dass die auf kriminelle Vereinigungen abzielende Strafgesetzbestimmung nun ausgeweitet werden soll: Im Zuge des sogenannten &#8220;Terrorismus-Präventionsgesetzes&#8221; könnten dann auch Journalisten davon [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Quelle: <a href="http://derstandard.at/1276413122805/NGOs-warnen-vor-Novelle-des-Mafiaparagrafen" target="_blank">derStandard.at: 15.06.2010</a></p>
<h3>NGOs und Juristen sehen Pressefreiheit und freie Meinungsäußerung in  Gefahr</h3>
<p>Wien &#8211; Vor einer Einschränkung der Pressefreieit durch  den sogenannten &#8220;Mafiaparagraf&#8221; 278 StGB warnen Rechtsexperten und  Nichtregierungsorganisationen.</p>
<p><strong>&#8220;Terrorismus-Prävention&#8221;</strong></p>
<p>Der Anlass ist, dass die auf kriminelle Vereinigungen abzielende  Strafgesetzbestimmung nun ausgeweitet werden soll: Im Zuge des  sogenannten &#8220;Terrorismus-Präventionsgesetzes&#8221; könnten dann auch  Journalisten davon betroffen sein.</p>
<p>Greenpeace, <a href="http://www.amnesty.at/" target="_blank">amnesty  international</a> und <a href="http://www.rog.at/" target="_blank">Reporter ohne Grenzen</a> kritisierten gemeinsam mit dem  Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk und Journalistengewerkschafter  Franz C. Bauer die geplanten Änderungen, die ihrer Meinung nach auch  die Pressefreiheit gefährden können.</p>
<p><strong>&#8220;Zu weit formuliert&#8221;</strong></p>
<p>Die Kritik der NGOs bezieht sich darauf, dass durch die geplanten  Bestimmungen zu ungenau formuliert sind und deshalb gegen missliebige  Berichterstattung und Aktionen von Nichtregierungsaktionen verwendet  werden könne. Für Funk ist der Entwurf für Paragraf 278 &#8220;in wesentlichen  Punkten zu weit und zu unbestimmt formuliert.&#8221; So werde etwa ein  allgemeines Rechtsempfinden ins Feld geführt, was in der Rechtsprechung  &#8220;offene Ränder&#8221; zulasse.</p>
<p>Die Nichtregierungsorganisationen fordern eine Generalreform des  Paragrafen. Dazu brauche es noch vor dem Justizausschuss am 1. Juli  einen runden Tisch mit allen Parteien und dem Parlamentspräsidium, bei  dem Vertreter der Zivilgesellschaft gehört werden.  (APA)</p>
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		</item>
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		<title>Justizministerium will nach wie vor kritische Journalisten kriminalisieren</title>
		<link>http://www.terrorgesetz.at/presse/justizministerium-will-nach-wie-vor-kritische-journalisten-kriminalisieren?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=justizministerium-will-nach-wie-vor-kritische-journalisten-kriminalisieren</link>
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		<pubDate>Fri, 04 Jun 2010 18:17:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Österreichsche Journalistenclub (ÖJC) kritisiert in einer aktuellen Aussendung, dass das Terrorismuspräventionsgesetz 2010 investigativen Journalismus unmöglich macht. Der aktuelle Entwurf des Terrorismuspräventionsgesetzes sieht nach wie vor die Kriminalisierung von Journalisten und Medieninhabern  vor. Konkret ist im neuen  § 278f StGB  vorgesehen, dass derjenige, der ein Medienwerk oder Informationen im Internet in einer Art anbietet oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Österreichsche Journalistenclub (ÖJC) kritisiert in einer aktuellen Aussendung, dass das Terrorismuspräventionsgesetz 2010 investigativen Journalismus unmöglich macht.</strong></p>
<p>Der aktuelle Entwurf des Terrorismuspräventionsgesetzes sieht nach wie vor die Kriminalisierung von Journalisten und Medieninhabern  vor. Konkret ist im neuen  § 278f StGB  vorgesehen, dass derjenige, der ein Medienwerk oder Informationen im Internet in einer Art anbietet oder anderen Personen zugänglich macht, die geeignet sind, zur Begehung einer terroristischen Straftat aufzureizen oder als Anleitung dieser zu dienen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu bestrafen  ist.</p>
<p>Terroristische Straftaten sind lt. § 278c StGB z.B. schwere Sachbeschädigung oder Datenbeschädigung, wenn dadurch Gefahr für das Leben eines anderen oder für fremdes Eigentum in großen Ausmaß entstehen kann,  Luftpiraterie oder vorsätzliche Gefährdung der Luftfahrt. Dies würde bedeuten, dass kritische Berichterstattungen  in einem Medium oder im Internet über Sicherheitslücken (z.B. anfällige Computersysteme der Stromversorgung, Telekommunikation , Flugsicherung oder mangelhafte Sicherheitskontrollen auf einem Flughafen) bereits gemäß § 278f StGB als Aufreizung oder Anleitung zu einer terroristischen Straftat subsumierbar wären und der Medieninhaber bzw. der Journalist mit einer Anklage bzw. deren Androhung rechnen kann und nach einer Verurteilung gerichtlich vorbestraft wäre.</p>
<p>Kritische Journalisten können schon bei Recherchen, nur durch die Androhung einer Strafanzeige gemäß § 278f StGB, mundtot gemacht werden.</p>
<p>Bereits jetzt entspricht es der journalistischen Ethik, keine konkreten medialen Handlungsanleitungen zu schweren Straftaten zu geben, doch dieser Entwurf geht entschieden zu weit. Die Auslegung, was geeignet sei „aufzureizen“ oder „als Anleitung zu dienen“, alleine Richtern und allfällig bestellten Gerichtssachverständigen in die Hand zu geben, ergibt einen immensen  Interpretations- und Auslegungsspielraum.</p>
<p>Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC), als Österreichs größte Journalistenvereinigung, fordert das Justizministerium wiederholt auf, die betreffende Stelle im Gesetzentwurf zu entschärfen, damit der investigative Journalismus in Österreich nicht kriminalisiert wird. „Hier soll die Pressefreiheit wieder einmal scheibchenweise vernichtet werden“, kritisiert ÖJC-Präsident Fred Turnheim den Gesetzesvorschlag.</p>
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		<title>Gesetz schützt Terroristen &#8211; Von Robert Lizar (NFZ)</title>
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		<comments>http://www.terrorgesetz.at/presse/gesetz-schutzt-terroristen-von-robert-lizar-nfz#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 02 Jun 2010 14:26:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[Die einzelnen Justizanstalten werden demnächst einen Ansturm neuer Häftlinge verkraften müssen. Es stellt sich die Frage, ob das Justizministerium demnächst den Bau neuer Gefängnisse genehmigen und mehr Richter rekrutieren muß. Was vielleicht in einigen Augen als Scherz klingt, ist ernstgemeint, wenn nämlich das „Anti-Terror-Gesetz“ in der geplanten Form durchgesetzt wird. Zumindest in den bereits erwähnten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die einzelnen Justizanstalten werden demnächst einen Ansturm neuer Häftlinge verkraften müssen. Es stellt sich die Frage, ob das Justizministerium demnächst den Bau neuer Gefängnisse genehmigen und mehr Richter rekrutieren muß. Was vielleicht in einigen Augen als Scherz klingt, ist ernstgemeint, wenn nämlich das „Anti-Terror-Gesetz“ in der geplanten Form durchgesetzt wird. Zumindest in den bereits erwähnten Punkten ist es ein Geschäft für „gewisse Leut“.<br />
Wie auch immer, unter dem Vorwand, Terrorismus bekämpfen zu wollen, dem seit 11. September 2001, also der Zerstörung des Word Trade Centers der Kampf angesagt wurde, wird die Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt. Der Anschlag<br />
wurde damals von radikal-islamistischen Moslems verübt. Doch selbst das darf man zukünftig nicht mehr schreiben. Denn man könnte das so deuten, als würde man die islamistische Weltanschauung verächtlich machen, wofür man mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden kann. Das ist an Dummheit nicht zu überbieten, werden doch die geschützt, welche zumeist als Terroristen auffallen – radikale Moslems! Wenn das Gesetz beschlossen wird, droht die Gefahr, daß Politiker von HC Strache abwärts verurteilt werden.</p>
<p>Doch selbst die Grünen sind von dem Gesetz nicht begeistert. Ihre Fraktion in der Arbeiterkammer stellte sogar einen Antrag gegen das Gesetz, damit (radikale?) Tierschützer verschont bleiben. Und natürlich müssen Journalisten aufpassen, was sie schreiben und Künstler oder Kabarettisten müssen sich vorher überlegen, was sie zeichnen bzw. welchen Witz sie von sich geben. Das Gesetz hat sehr viel Spielraum. Solange es immer gegen „rechts“ geht, sind die Linken glücklich. Es ist aber davon auszugehen, daß spätestens dann, wenn der erste Linke betroffen ist, dieses metternichsche Gesetz fallen wird.</p>
<p>weitere Artikel zu diesem Thema finden Sie in den Ausgaben <a title="Neue Freie Zeitung (NFZ) - Ausgabe 20/2010" href="http://www.fpoe.at/fileadmin/Content/portal/NFZ/10/nfz2010.pdf" target="_blank">NFZ 20/2010</a> und <a title="Neue Freie Zeitung (NFZ) Ausgabe 21/2010" href="http://www.fpoe.at/fileadmin/Content/portal/NFZ/10/nfz2110.pdf" target="_blank">NFZ 21/2010</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kampagnen sozialer Bewegungen strafbar im Sinn der Vorlage</title>
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		<pubDate>Fri, 28 May 2010 08:02:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Stellungnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Hassprediger]]></category>
		<category><![CDATA[NGO]]></category>
		<category><![CDATA[Terrorcamp]]></category>
		<category><![CDATA[Tierschützer]]></category>
		<category><![CDATA[Veganer]]></category>

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		<description><![CDATA[Stellungnahme der Veganen Gesellschaft Österreich In den Vorbemerkungen der Stellungnahme wird festgestellt, dass es in Österreich keine „Terrorcamps“ und „Hassprediger“ gibt, aber dies sei letztlich im Kontext mit der Anwendung des „Mafia-Paragraphen“ auf Tierschützer zu sehen. So befürchtet die Vegane Gesellschaft überhaupt, dass es möglich werden könnte, dass NGO-Kampagnen bzw. Kampagnen sozialer Bewegungen als strafbar [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="Kampagnen sozialer Bewegungen strafbar im Sinn der Vorlage" href="http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00119_03/imfname_177093.pdf" target="_blank">Stellungnahme der Veganen Gesellschaft Österreich</a></p>
<p>In den Vorbemerkungen der Stellungnahme wird festgestellt, dass es in Österreich keine „Terrorcamps“ und „Hassprediger“ gibt, aber dies sei letztlich im Kontext mit der Anwendung des „Mafia-Paragraphen“ auf Tierschützer zu sehen. So befürchtet die Vegane Gesellschaft überhaupt, dass es möglich werden könnte, dass NGO-Kampagnen bzw. Kampagnen sozialer Bewegungen als strafbar im Sinn der Vorlage wären. Abschließend fordert die Vegane Gesellschaft, dass allen Personen, welche sich in Österreich politisch außerhalb des Parlaments engagieren wollen, Rechtssicherheit im Strafrecht hinsichtlich ihres Engagements geboten werden muss.</p>
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		<title>Entwurf schadet der Verlebendigung der Demokratie</title>
		<link>http://www.terrorgesetz.at/stellungnahmen/entwurf-schadet-der-verlebendigung-der-demokratie?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=entwurf-schadet-der-verlebendigung-der-demokratie</link>
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		<pubDate>Fri, 28 May 2010 08:00:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Stellungnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratie]]></category>
		<category><![CDATA[Mafia-Paragraph]]></category>
		<category><![CDATA[Tierschutzverein]]></category>
		<category><![CDATA[§278]]></category>

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		<description><![CDATA[Stellungnahme Österreichischer Tierschutzverein Der Österreichische Tierschutzverein bekennt sich zwar zur Bekämpfung des Terrorismus warnt jedoch davor, Terrorismus so zusehen wie dies die Regierung Bush tat, was eine Beschneidung der Grund- bzw. Freiheitsrechte zu Folge hatte. In diesem Zusammenhang wird jedoch auf die – aus der Sicht des Österreichischen Tierschutzvereins – verfehlten Anwendung des „Mafia-Paragraphen“ hingewiesen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="Entwurf schadet der Verlebendigung der Demokratie" href="http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00119_04/imfname_177092.pdf" target="_blank">Stellungnahme Österreichischer Tierschutzverein</a></p>
<p>Der Österreichische Tierschutzverein bekennt sich zwar zur Bekämpfung des Terrorismus warnt jedoch davor, Terrorismus so zusehen wie dies die Regierung Bush tat, was eine Beschneidung der Grund- bzw. Freiheitsrechte zu Folge hatte. In diesem Zusammenhang wird jedoch auf die – aus der Sicht des Österreichischen Tierschutzvereins – verfehlten Anwendung des „Mafia-Paragraphen“ hingewiesen. In diesem Zusammenhang wird in der Stellungnahme das Verhalten des Justizministeriums heftig kritisiert. Abschließend stellt der Tierschutzverein seine ablehnende Haltung gegenüber dem Entwurf fest und fordert die Novellierung der Paragraphen 278 ff StGB.</p>
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		<title>Univ.-Prof. Dr. Alexander Tipold bemängelt die Verwendung des unbestimmten Gesetzesbegriffes „Hass“</title>
		<link>http://www.terrorgesetz.at/stellungnahmen/univ-prof-dr-alexander-tipold-bemangelt-die-verwendung-des-unbestimmten-gesetzesbegriffes-%e2%80%9ehass%e2%80%9c?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=univ-prof-dr-alexander-tipold-bemangelt-die-verwendung-des-unbestimmten-gesetzesbegriffes-%25e2%2580%259ehass%25e2%2580%259c</link>
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		<pubDate>Fri, 28 May 2010 07:41:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Stellungnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Hass]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Tipold]]></category>
		<category><![CDATA[§283]]></category>

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		<description><![CDATA[Stellungnahme ao. Univ.-Prof. Dr. Alexander Tipold vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien Tipold stellt in seiner Stellungnahme fest, dass das Strafrecht an sich kein wirksames Mittel im Kampf gegen den Terrorismus darstellt und nicht als Fahnenmast für „Zeichen“ eingesetzt werden soll, sondern ultima ratio bleiben muss. In seinen Ausführungen zu § 283 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="Univ.-Prof. Dr. Alexander Tipold bemängelt die Verwendung des unbestimmten Gesetzesbegriffes „Hass“ " href="http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00119_01/imfname_176604.pdf" target="_blank">Stellungnahme ao. Univ.-Prof. Dr. Alexander Tipold vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien</a></p>
<p>Tipold stellt in seiner Stellungnahme fest, dass das Strafrecht an sich kein wirksames Mittel im Kampf gegen den Terrorismus darstellt und nicht als Fahnenmast für „Zeichen“ eingesetzt werden soll, sondern ultima ratio bleiben muss. In seinen Ausführungen zu § 283 StGB kritisiert Tipold, dass Aufforderungen zu Gewalt und Hass genügen, um den Straftatbestand zu erfüllen, auch wenn sie völlig ungeeignet sind. Abschließend bemängelt Tipold die Verwendung des unbestimmten Gesetzesbegriffes „Hass“ welcher laut Duden eine heftige Abneigung, ein starkes Gefühl der Ablehnung und Feindschaft ist. Gewalt und Hass sind – so Tipold – anders geartet – Hass mag unangenehm sein, Gewalt ist es jedenfalls.</p>
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		<title>Die Änderungen der Paragraphen 278ff würden zu einer Einschränkung der NGO´s in Österreich führen</title>
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		<pubDate>Fri, 21 May 2010 14:03:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Stellungnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Mafia]]></category>
		<category><![CDATA[NGO]]></category>
		<category><![CDATA[Terrorismus]]></category>

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		<description><![CDATA[Stellungnahme Mag. Christine Braun Die Gesetzesänderungen zielen nur oberflächlich darauf ab den Terrorismus zu bekämpfen. Tatsächlich aber wurden in den letzten Jahren ausschließlich Tierschützer mit dem Paragraph 278a bekämpft, ein Paragraph welcher seiner Formulierung nach die Mafia, den Menschenhandel und den Handel mit Atomwaffen zu bekämpfen. Durch die unklare Formulierung der oben genannten Paragraphen wäre es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="Die Änderungen der Paragraphen 278ff würden zu einer Einschränkung der NGO´s in Österreich führen" href="http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00119_41/imfname_177562.pdf" target="_blank">Stellungnahme Mag. Christine Braun</a></p>
<p>Die Gesetzesänderungen zielen nur oberflächlich darauf ab den Terrorismus zu bekämpfen. Tatsächlich aber wurden in den letzten Jahren ausschließlich Tierschützer mit dem Paragraph 278a bekämpft, ein Paragraph welcher seiner Formulierung nach die Mafia, den Menschenhandel und den Handel mit Atomwaffen zu bekämpfen.</p>
<p>Durch die unklare Formulierung der oben genannten Paragraphen wäre es möglich vollkommen legale zivilgesellschaftliche Kampagnen als Nötigung auszulegen.</p>
<p>Eine Entwicklung die es zu verhindern gilt!</p>
<p>Ohne eine gründliche Überarbeitung bzw. Streichung sind die oben genannten Paragraphen grundsätzlich abzulehnen.</p>
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		<title>Jede/r BürgerIn hat das Recht sich aktiv für eine Sache einzusetzen und zu demonstrieren</title>
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		<pubDate>Fri, 21 May 2010 14:01:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Stellungnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[278e]]></category>
		<category><![CDATA[278f]]></category>
		<category><![CDATA[Versammlungsfreiheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Stellungnahme Christa Hasengruber Die betreffenden Änderungen würden jegliches zivilgesellschaftliches Engagement gefährden und die durch die österreichische Verfassung und die Menschenrechte geschützten Grundrechte auf Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit strafbar machen. Jeder Bürger hat nun mal das Recht sich aktiv für eine Sache einzusetzen, wie auch an Demonstrationen teilzunehmen. Das dies durch die Paragraphen 278e und 278f nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="Jede/r BürgerIn hat das Recht sich aktiv für eine Sache einzusetzen und zu demonstrieren" href="http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00119_18/fname_177292.pdf" target="_blank">Stellungnahme Christa Hasengruber</a></p>
<p>Die betreffenden Änderungen würden jegliches zivilgesellschaftliches Engagement gefährden und die durch die österreichische Verfassung und die Menschenrechte geschützten Grundrechte auf Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit strafbar machen.</p>
<p>Jeder Bürger hat nun mal das Recht sich aktiv für eine Sache einzusetzen, wie auch an Demonstrationen teilzunehmen.</p>
<p>Das dies durch die Paragraphen 278e und 278f nicht mehr in der gekannten Form gewährleistet werden kann ist eine Ergänzung des StGB um die oben genannten Paragraphen abzulehnen.</p>
]]></content:encoded>
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